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Neue Zutrittsregeln für den Sportbereich
Ohne Übergangsfrist wurde erst gestern Abend die aktuelle Verordnung veröffentlicht. Die Möglichkeit, sich in einem Turnerverein sportlich zu betätigen wurde deutlich eingeschränkt und zusätzlich die Vereine mit Nachdruck angehalten, die Einhaltung der Vorgaben bei jedem Zutritt zu kontrollieren.
Daher gilt für unseren Turnbetrieb ab heute 08. November 2021:
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden. Dies gilt ab 16 Jahre.
- Bis 6. Dezember gilt auch die erste Teilimpfung in Kombination mit einem negativen PCR-Test (72Std) als 2G-Nachweis.
- Für Kinder von 6 – 15 Jahren gilt der Ninja-Pass als Zutrittsberechtigung. Die Tests in den Schulen müssen durch die entsprechenden Aufkleber im Pass bestätig sein.
- Für Kinder bis 5 Jahre gibt es keine Zutrittsregeln
Der Zutritt ins Vereinsgebäude ist nur mehr mit gültigem Zutrittsnachweis, 2G oder Ninja Pass, gestattet. Der entsprechende Nachweis muss, im Falle einer Kontrolle, während der Turnstunde vorgewiesen werden können.
Ein Elternteil der Kinder (bis 5 Jahre) der Kleinkinderturnstunden darf mit FFP2 Maske kurz vor der Turnstunde und nach der Turnstunde in die Garderobe um dem Kind beim Umziehen zu helfen. Ein Aufenthalt während der Turnstunde im Gebäude ist Eltern nicht erlaubt.
Unsere Vorturner erfüllen alle die 2 G-Regel weshalb sie auch keine FFP2 Maske tragen müssen.
Wir bedauern diese neuerlichen Verschärfungen für den Breitensport sehr, werden aber, gerade um keine weiteren Einschränkungen zu riskieren, die Einhaltung der Vorgaben vor jeder Turnstunde kontrollieren.
Wir hoffen auf euer Verständnis und auf eure Unterstützung bei der Umsetzung.